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Qualitätssicherung
Unsere Kooperationspartner:innen sind im akademischen Grundberuf über unterschiedliche Berufswege qualifiziert (Dipl.- Psychologen; Master of Science im Fach Psychologie, Psychologischer Psychotherapeut:innen (Erwachsenen) oder Kinder und Jugendlichentherapeut:innen) und verfügen zusätzlich über eine Sachverständigenausbildung entweder über die jeweiligen Kammern1, die entsprechenden Masterstudiengänge der Hochschulen, befinden am Ende der Ausbildung zum "Fachpsycholog:innen zur Rechtspsychologie" oder haben diese Qualifikation bereits absolviert2.
Ich begleite und supervidiere unsere Kooperationspartner:innen bei der Bearbeitung spezieller Gutachtenaufträge von der Auftragsannahme bis zur Vorbereitung auf ihre Teilnahme an den Anhörungsterminen, von der Aktenanalyse bis zur Erstellung eines vorläufigen schriftlichen Gutachtens.
Sie werden anhand der geltenden Mindeststandards für die Erstellung familienpsychologischer Gutachten3 und nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen supervidiert und im Begutachtungsprozess begleitet. Intensive Supervision und Fallkonferenzen (Einzel/Gruppe) halten den Begutachtungsstandard der Gutachten auf höchstem Niveau.